Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich, Allgemeines

    Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge. Unsere Angebote sind freibleibend. Abweichende Bedingungen und Sondervereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung. Mit der Lieferung des Bildmaterials werden die Nutzungsrechte am Werk übertragen. Bestehende Urheberrechte seitens der Luftbildagentur NRW bleiben unberührt.
  2. Leistungsverpflichtung

    1. Der Umfang der vertraglich von der Luftbildagentur NRW geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Einzelverträgen.
    2. Die Luftbildagentur NRW behält sich vor, von geschlossen Verträgen bis zur Erbringung von ihr geschuldeten Leistungen oder Lieferungen zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde nur das Recht, bereits von ihm erbrachte Leistungen erstattet zu bekommen; darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
    3. Der Kunde hat das Recht, ohne Angabe von Gründen, von geschlossenen Verträgen zurückzutreten. Er trägt in dem Fall die Kosten für bereits von der Luftbildagentur NRW erbrachte Leistungen. Der Kunde hat in dem Fall jedoch weder Anspruch auf Aushändigung von Bildmaterial, noch erlangt er Nutzungs- oder Vervielfältigungsrechte.
    4. Sollte die Art des Luftbildes durch den Kunden nicht nach Blickwinkel, Himmelsrichtung und abzubildendes Areal schriftlich spezifiziert sein, so verfährt die Luftbildagentur NRW nach eigenen Erfahrungen und bestem Wissen und Gewissen. Ein Abweichen von nicht schriftlich geäusserten Aufnahmeeigenschaften berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung und/ oder Wandel oder Minderung.
    5. Der Kunde hat das Recht auf Wandelung oder Minderung, wenn das vereinbarte Fotoobjekt nicht in ausreichender Schärfe, Belichtung oder Deutlichkeit zu erkennen ist. Wandlung oder Minderung nach BGB bleibt hiervon unberührt.
  3. Lieferung

    Die Lieferung des vom Kunden in Auftrag gegebenen Bildmaterials erfolgt in aller Regel persönlich. Bei postalischem Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Lieferung an den Beförderer übergeben wurde. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die Bilderstellung ist naturgemäß wetterabhängig. Sich daraus und aus Auftragsstaffelung ergebende Lieferverzögerung gelten als vereinbart und begründen keine über die gesetzlichen Regelungen über den vertraglichen Rücktritt hinausgehenden Rechte.
  4. Zahlung

    1. Das an die Luftbildagentur NRW zu leistende Entgelt wird, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Lieferung und ohne Abzug fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Luftbildagentur NRW berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleistungsgesetzes vom 09.06.1998 (BGBl I, 1242) zu verlangen. Der Kunde kommt bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit in Verzug, wenn
      1. die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt war,
      2. die Luftbildagentur NRW den Kunden nach Fälligkeit mahnt oder
      3. auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung.
      Der Kunde hat auf Verlangen den Rechnungserhalt und das Datum des Erhalts schriftlich zu bestätigen.
    2. Alle Forderungen der Luftbildagentur NRW werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder der Luftbildagentur NRW Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Die Luftbildagentur NRW ist in diesen Fällen auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
  5. Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Rechte an dem zur Verfügung gestellten Bildmaterial bei der Luftbildagentur NRW. Der Kunde ist in dem Fall bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages nicht berechtigt, das Bildmaterial zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder nachzubearbeiten. Dies gilt insbesondere für Bildmaterial auf digitalen Medien. Die Luftbildagentur NRW behält sich für sämtliches Bildmaterial eine Nutzung und Veröffentlichung zu Referenz- und Werbezwecken in eigener Sache vor.
  6. Verfügungsbeschränkung, Haftung

    Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Eine Verwendung für Werbezwecke bedarf in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wir haften nicht für Schäden irgendwelcher Art, die sich aus der Nutzung unserer Bilder ergeben sollten. Der Besteller, bzw. der für das jeweilige Druckwerk Verantwortliche trägt in jedem Fall die Verantwortung selbst. Entsprechendes gilt für Bildtexte.
  7. Urhebervermerk

    Der Besteller unseres Bildmaterials ist verpflichtet, soweit die Vorlagen für Druckwerke benutzt werden, ein vollständiges Belegexemplar kostenlos zu liefern. Weitere Exemplare können zum Mitarbeiterpreis (analog §26 Verlagsrecht) erworben werden. Die Auflagenhöhe des Druckwerks ist anzuzeigen. Wird das Bildmaterial auf elektronischem Wege veröffentlicht, so ist der Luftbildagentur NRW ebenfalls ein Exemplar zuzusenden. Erfolgt die Veröffentlichung über das Internet, so ist der Luftbildagentur NRW die genaue Internetadresse mitzuteilen. Bedarf es des Zugriffs einer Benutzerkennung, so ist auch diese an die Luftbildagentur NRW zu übergeben. Bei elektronischer Veröffentlichung ist ein Urheberrechtsvermerk "©Luftbildagentur NRW" in die Bilder einzufügen.
  8. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, Sonstiges

    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr. Bei Auslieferung ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. Sollte eine oder mehrere Aussagen dieses Textes im Widerspruch zu geltendem Recht stehen, so bleiben die Anderen davon unberührt.

Mülheim an der Ruhr im Mai 2003